Voraussetzung für alle Rettungsschwimmabzeichen ist ein Erste-Hilfe-Lehrgang, nicht älter als 3 Jahre, körperliche und geistige Eignung.
Der Erste-Hilfe-Lehrgang kann über die Wasserwacht absolviert werden und zählt auch für den Führerscheinerwerb.
Inhalt der Ausbildung zum Rettungsschwimmen ist eine theoretische Unterweisung sowie praktische Übungen im Wasser z.B.
Erlernen von Befreiungsgriffen zur Abwendung von Gefahrensituationen für den Retter
Erlernen von verschiedenen Rettungsgriffen im Wasser
Bergung Verunglückter aus dem Gefahrenbereich
Retten mit Hilfsmittel
Versorgung des Verunglückten
Mit einer bestandenen Rettungsschwimmerprüfung sind Sie berechtigt, bei Einsätzen an Badeseen oder Freibädern teilzunehmen.